Kooperation mit dem Jugendamt nach § 35 a SGB VIII
Ist Ihr Wohnort Frankfurt am Main oder Gelnhausen?
Haben Sie die Zusage, dass für Ihr Kind im Rahmen des § 35 a SGB VIII die Kosten für eine LRS-Therapie durch das Jugendamt übernommen wird? Dann können Sie gerne bei mir anfragen und wir können klären, ob in Ihrem Fall eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt möglich ist.